Restnutzungsdauer: Darum scheitern Gesetzesänderungen! | Podcast | Ton Steine Steuern
Shownotes
Der Bundesrat kippt Verschärfung – was das für Immobilieninvestoren bedeutet
Der Versuch, die Verkürzung der Restnutzungsdauer massiv einzuschränken, ist erneut gescheitert – ein echter Erfolg für alle Immobilieninvestoren! In diesem Video erkläre ich, was im Bundesrat passiert ist, warum die geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden konnten und was das konkret für dich bedeutet.
Ich zeige, wie die bisherigen Gesetzesvorstöße in 2022 und 2024 gescheitert sind, was der neue Referentenentwurf 2025 vorsah und weshalb die geplante Beschränkung auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige rechtlich kaum haltbar war. Außerdem geht es um das Thema Kaufpreisaufteilung, die Rolle der Finanzverwaltung und warum es keine objektiven Qualitätskriterien für Restnutzungsdauer-Gutachten gibt – vermutlich ganz bewusst.
Zum Schluss erfährst du, wie du weiterhin rechtssicher mit verkürzter Restnutzungsdauer arbeitest und worauf du achten solltest, um steuerliche Vorteile zu sichern.
Ich bin Jasper von Tonsteine Steuern, Geschäftsführer von gutachten-nutzungsdauer.com und selbst leidenschaftlicher Immobilieninvestor. Wenn du Fragen hast, kommentiere gern unter dem Video oder schreib mir direkt – und schau auch auf Instagram (Steine und Steuern) vorbei.
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Transkript anzeigen
00:00:00: Absoluter Restnutzungsdauer, haben wir im Bundesrat.
00:00:03: Es gab ja wieder die Bestrebungen, das Thema Restnutzungsdauer jetzt nicht komplett zu stoppen, aber sehr, sehr schwierig zu machen, sehr, sehr teuer bis hin zu unmöglich.
00:00:13: Und das Ganze ist natürlich wieder gescheitert.
00:00:16: Freunde, ich kann euch gar nicht sagen, wie sehr ich mich darüber freue.
00:00:20: Ich betreibe das als Geschäft.
00:00:21: Für mich ist natürlich ganz, ganz wichtig.
00:00:22: Das ist Teil meiner Geschäftsgrundlage.
00:00:25: Aber darüber hinaus ist es auch für mich als Investor wichtig.
00:00:30: Und es ist einfach nur fair, ich glaube, uns wird mit dieser Abschreibungsregelung, die immer wieder von vorne anfängt, egal wie alt das Gebäude wird, uns vom Fiskus einfach, wenn uns die Hosen ausgezogen, dauerhaft.
00:00:41: Und die Verkürzung der Restnutzungsdauer ist das probateste Mittel dagegen.
00:00:49: In der heutigen Folge will ich ganz kurz darauf eingehen, was es eigentlich passiert.
00:00:53: Ich weiß nicht, ob alle von euch das mitbekommen haben.
00:00:56: Ich gebe einen kurzen Rap ab zu den anderen Gesetzesänderungen, die schon gab.
00:01:00: Was ist jetzt passiert und wie geht es weiter?
00:01:02: Was musst du machen, um mit Restnutzungsdauerverkürzung weiter erfolgreich zu sein, worauf musst du achten?
00:01:08: Es mir herzlich willkommen bei Tonsteine Steuern.
00:01:12: Ich bin Jasper, bin Geschäftsführer von gutachtnutzungsdauer.com.
00:01:15: Ich bin selber Immobilieninvestor, ganz stark engagiert im Bestand und Immobilien sind meine Leidenschaft.
00:01:22: Wenn du den Podcast noch nicht abonniert hast, dann mach das am besten jetzt.
00:01:26: Und wenn du irgendwelche Fragen hast, möchte ich direkt schon vorweg dich einladen, hier zu kommentieren.
00:01:32: Übrigens, ich habe das bei Instagram auch gemacht.
00:01:34: Wir können es mal zeitlich begrenzt machen für zwei Wochen.
00:01:37: Ich bin gerade in Berlin, deswegen bin ich auch in diesem hässlichen Hotel.
00:01:41: Und für alle, die hier drunter kommentieren, habe ich eine Aktion vorbereitet zur Feier des Tages, zur Feier der Unversehrtheit der Einkaufssteuerdurchführungsverordnung.
00:01:52: Okay, aber jetzt starten wir schnell ins Thema.
00:01:55: Ich habe gleich einen Call.
00:01:56: Und zwar, was ist passiert?
00:01:58: Ihr kennt das Thema Restnutzungsdauerverkürzung.
00:02:01: Wir schreiben den Gebäudewert nicht über fünfzig Jahre ab, sondern deutlich schneller über dreißig oder über zwanzig Jahre.
00:02:07: Dadurch können wir jedes Jahr mehr gegen die Steuer rechnen, was uns dabei hilft.
00:02:11: unsere Mieteinnahmen nicht so stark zu versteuern oder vielleicht gar nicht zu versteuern oder vielleicht auch noch die Einkommenssteuerlast für unseren Erstjob zu etwas zu reduzieren.
00:02:22: In der Natur der Sache liegt es, dass das Finanzamt und der Fiskus einfach gar keinen Bock da drauf hat.
00:02:28: Deswegen hat man in dem Jahr ist es das erste Mal versucht, das Einkommenssteuergesetz zu ändern dahingehend.
00:02:36: um diese Möglichkeit Paragraph sieben Absatzviersatz zwei einfach zu streichen.
00:02:41: Das ist nicht gelogen aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken.
00:02:44: Ich kann das einmal ganz kurz erklären.
00:02:46: Und zwar ist es so immer, wenn das Finanzamt eine Pauschale annimmt.
00:02:51: wie zum Beispiel bei der Dienstwagenregelung.
00:02:56: Und das darf das Finanzamt, es darf weitreichend pauschalieren, muss es aber in der Regel auch eine Öffnungsklausel geben für die Fälle, in denen der Steuerpflichtige durch die Pauschale einfach übermäßig benachteiligt werde.
00:03:10: Also das wäre... Im Fall der Restnutzungsdauer, es ist die Restnutzungsdauer Verkürzung.
00:03:15: Im Fall von einer Einprozent-Regelung bei Dienstwegen wäre die Alternative nicht ein Prozent zu versteuern, sondern eben einen Fahrtenbuch zu führen, um die tatsächlichen privaten Entnahmen sozusagen zu dokumentieren.
00:03:30: Also, in zwanzig, zweinzwanzig gescheitert, in zwei tausend, vierundzwanzig gab es noch mal ein Vorstoß dahingehend, wo man sagt, ah, wenn man es nicht streichen darf, dann wollen wir es sehr stark konkretisieren.
00:03:42: und da hat man sich ausgedacht, dass man nur noch in ganz ganz bestimmten Ausnahmefällen verkürzen darf und zwar wenn die Restnutzungsdauer zwanzig Prozent oder weniger der ursprünglichen Nutzungsdauer war.
00:03:56: Zum Beispiel bei fünfzig Jahren wäre das zehn Jahre oder weniger gewesen.
00:04:00: Das wäre dann de facto eine Abschaffung gewesen, weil nach der Immo-Wert V kommt in der Regel maximal zwölf Jahre bei Wohngebäuden raus und in ganz, ganz bestimmten Ausnahmefällen weniger.
00:04:11: Und auch das wurde aus dem selben Grund gekippt.
00:04:15: Hier konnte man, glaube ich, feststellen, dass dieser Pauschalierungszeitraum einfach total überdehnt und überspannt wurde.
00:04:24: Das bedeutet, Hier hat man zwar eine Ausnahme, wollte man weiterhin zulassen, die war aber viel zu, also der Zeitraum, in dem man eine Pauschal, oder der Bereich, in dem das Finanzamt pauschaliert war, viel, viel zu groß und passte auch nicht mit der Rechtsprechung zusammen und vor allem passte es auch nicht mit anderen Regelungen zusammen, wie zum Beispiel im Bewertungsgesetz, wenn es um die Grundsteuer geht.
00:04:46: So weit, so gut, dann großes Aufatmen Ende vierundzwanzig, alles bleibt beim Gleichen, das ist ja auch ganz interessant.
00:04:52: dass man dann immer diese Maximalforderung in den Raum stellt und dann hinterher gar nichts passiert.
00:05:00: Ich habe mir schon gedacht, dass dann irgendwas kommt, wo die jetzt in den Referentenentwurf für die Änderungen der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung gefasst.
00:05:12: Was ganz interessant ist bei dieser Sache und ich habe dazu auch mit dem Finanzausschuss im Bundestag telefoniert mit dem Referenten der Steuern des CDU CSU-Vorsitzenden im Finanzausschuss und es ist tatsächlich so.
00:05:27: und von dem Blickwinkel jetzt mal unabhängig davon, wie das inhaltlich ist, ist es ganz bedenklich vor demokratischen Überlegungen.
00:05:37: Man hat ja etwas oder eine Gesetzesänderung angestoßen im Einkommenssteuergesetz.
00:05:43: Wir haben ja eine Gewaltenteilung, also man hat die Legislative gebeten, hey, wir brauchen ein anderes Gesetz, wo das Gesetz muss neu gefasst werden.
00:05:50: Die Legislative hat aus gutem Grunde nicht geliefert.
00:05:53: Der Exekutive, also an dem Finanzamt, passt das Ganze nicht und sagt jetzt, Mensch, dann regeln wir es eben selbst.
00:06:00: Wir machen eine Verordnung.
00:06:02: So, das hat aus meiner Sicht schon irgendwie was Autokratisches, auch wenn es jetzt nicht eine Person ist, die das Ganze fasst.
00:06:09: Es widerspricht natürlich dem Prinzip der Gewaltenteilung.
00:06:12: Grundsätzlich ist es so, dass das Finanzamt Verordnungen treffen kann.
00:06:16: Diese Verordnungen dürfen aber weder das Gesetz verengen, noch gültige Rechtsprechungen verengen.
00:06:23: Und hier, in diesem Fall des Referentenentwurfs im Rahmen dieser siebten Mantelverordnung, ist es eben so gewesen.
00:06:31: Dass man gesagt hat ist ja schön und gut, kann man weiter machen.
00:06:34: Wir erkennen auch die Ermittlungsmethode nach der Immuwertverordnung an.
00:06:40: Jedoch wollen wir, dass es nur noch einen ganz ganz bestimmten Personenkreis gibt, nämlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die das Ganze durchführen können und Diese müssen die Objekte auch höchstpersönlich besichtigen.
00:06:54: Das mit den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist kompliziert.
00:06:58: Auch von deswegen war ich mir auch sicher, dass es nicht kommt, weil es ja eine Art Berufsverbot darstellt bzw.
00:07:04: eine Bevorteilung einer bestimmten Berufsgruppe.
00:07:07: Das ist schlecht vereinbar mit dem Grundgesetz.
00:07:11: Das verstößt auch gegen die europäische Dienstfreiheit.
00:07:14: Eigentlich müsste es auch Sachverständige aus dem europäischen Ausland geben, die Diese Gutachten bei uns in Deutschland durchführen im Rahmen des europäischen Gedanken, was natürlich dahinter steckt.
00:07:27: Man hat gesagt, das sind die einzigen, die die Qualität sichern können.
00:07:31: Tatsächlich wollte man einfach, weil es gibt nicht viele öffentlich bestellte und vereidigte und die sind auch mit Gerichtsaufträgen vollgeballert, dass einfach keiner mehr Zeit hat, das zu machen.
00:07:42: Genau, und diese höchstpersönliche Besichtigung finde ich, also man möchte natürlich Internetgutachten erschweren.
00:07:49: Also ist natürlich auch fies, wenn es das Internet als Vertriebskanal gibt.
00:07:53: Wer weiß, ob sich das auch tatsächlich durchsetzt.
00:07:55: Da kann man anmerken, da hat man tatsächlich dann in diesem Referentenentwurf auch ein, zwei, vor, also bestehende, ich glaube, die Gewerbeordnung und sowas zitiert, aber vollkommen falsch interpretiert, also mit Absicht falsch interpretiert, was man auch dazu sagen kann, diese höchstpersönliche Besichtigung.
00:08:11: Da gibt es keinerlei, also in keinem anderen Bewertungsanlass ist das so.
00:08:18: In keiner Verordnung steht, dass man höchstpersönlich besichtigen muss.
00:08:21: Es gibt zwar das Höchstpersönlichkeitsgebot, das heißt, der Sachverständige übernimmt höchstpersönlich die Verantwortung für das Gutachten, aber er kann sich höchstpersonen bedienen, auch vor allem insbesondere für die Besichtigung.
00:08:35: Und ich würde mal sagen, wenn Banken im systemkritischen Bereich bei der Beleihungswettermittlung auf externe Besichtiger zurückgreifen können, warum sollten wir es für diesen schnöten Steueranlass nicht können?
00:08:46: Naja, man hat sich das trotzdem vorgenommen.
00:08:48: Gleichzeitig das Thema Abschreibung scheint extrem zu knifen, hat man sich auch nochmal das Thema Kaufpreisaufteilungen angeschaut und hat gesagt, man darf auch nur von der Vorlage des Bundesministeriums für Finanzen abweichen, wenn man auch hierfür einen Sachverständigen gutachten.
00:09:03: Eines.
00:09:04: öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hat, der auch das Objekt höchstpersönlich besichtigt hat.
00:09:10: Also total krass.
00:09:11: Ich hätte gedacht und das wäre, glaube ich, auch die Chance gewesen.
00:09:16: dass man auf jeden fall von diesem referenten entwurf abweicht und etwas anderes verordnet.
00:09:22: es wäre zum beispiel sehr gut gegangen dass man sagt also noch mal warum er verengt das dann auch die rechtsprechung und das gesetz?
00:09:31: im gesetz ist es nicht geregelt.
00:09:32: die rechtsprechung sagt man braucht eigentlich sachverständige die einfach sachkundig sind, das kommt nicht auf die Zertifizierung drauf an, sondern dass eben die besondere Sachkunde da ist und die kann auch da sein, wenn diese Bestellung öffentlich, diese öffentliche Bestellung eben nicht vorliegt.
00:09:52: Genau, so weit, so schlecht.
00:09:53: Deswegen konnte das nicht kommen.
00:09:54: Ich dachte, man würde vielleicht oder eigentlich dachte ich das auch nicht.
00:09:58: Muss ich ehrlich sagen, mir war schon klar, dass man wieder gar nichts macht und das offen lässt, weil was wir natürlich brauchen würden und was super wäre für den Steuerpflichtigen und für die ganze Branche wäre, wenn man sagen würde, okay, es gibt ein Katalog.
00:10:10: Da sind fünf Merkmale drin, ein gutes Restsnutzungsdauer Gutachten erfüllt diese Merkmale.
00:10:17: Ich glaube, man möchte das nicht aus genau dem Grunde, dass man dann noch weniger Handhabe hat abzulehnen, weil die Praxis ist ja so, dass man sagt, ah, wir haben hundert Fälle, wir lehnten mal zehn ab, die wir eigentlich, wo wir auch verkürzen müssten, sieben Steuerpflichtige geben auf, drei Klagen sich das ein, wir haben wieder was gespart.
00:10:35: Ich glaube, man hält das bewusst offen, um die Unsicherheit hochzuhalten, um die Anzahl der Gutachten dadurch vielleicht auf einem niedrigen Level zu halten.
00:10:43: Ich kann es mir nicht genau erklären.
00:10:44: Okay, das ist das Update.
00:10:47: Wenn ihr darüber mehr wissen wollt, schreibt mir einen Kommentar, schreibt mir ein E-Mail an jaspeitsteine-steuern.de oder trete auf Instagram bei Steine und Steuern mit mir in Kontakt.
00:10:56: Ich freue mich.
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